Es gibt mehrere Arten der Bestattung, man unterscheidet zwischen der Erd-, Feuer-, Anonym und Baumbestattung. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung hinter-lassen, so sollten die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungs- berechtigte vom Gesetzgeber festgelegt.
1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Ehegatten der Kinder, 4. nähere/weitere Verwandte, Verlobte//Lebenspartner.